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Anwaltsmarketing und Facebook

Immer häufiger werden Rechtsanwälte in Fachzeitschriften oder von Agenturen informiert (beworben), dass Social-Media-Marketing, insbesondere Anwaltsmarketing, auf Facebook wirtschaftlich sinnvoll sei.

Argumente in den Beiträgen sind z.B.:

  • bessere Bindung zum Mandanten
  • Identifikation des Mandanten mit der Kanzlei
  • bessere Positionen in Google
  • höhere Interaktivität und mehr Empfehlungen
Aus diesem Grund haben wir eine umfangreiche, quantitative Messung zum Thema Anwaltsmarketing insbesondere auf Facebook durchgeführt.

Das Ergebnis gestaltete sich sehr nüchtern. Es gibt nur wenige Rechtsgebiete bei denen sich der Mandant mit einer Kanzlei identifiziert und online öffentlich sichtbar langfristig interagiert.

Viele Menschen haben berechtigte Angst, dass potentielle Arbeitgeber, Kollegen, Schwiegereltern, Ehegatten, Finanzamt etc., die öffentlich sichtbaren Verbindungen negativ auslegen, und vermeiden häufig die sichtbare Online-Interaktion.

Bei unverfänglichen Rechtsgebieten wie z.B.

  • Verkehrsrecht (da ist ja immer der andere Schuld)
  • Strafrecht (kleine Zielgruppe wie z.B. passionierte Wiederholungstäter, die auch mal mit Ihren Taten und Gefägnisaufenthalten angeben)
  • IT-Recht (Abmahnungen, Urheberrecht, Online Händler, gewerbliche Zielgruppe, Branchenaffine)
  • Wehrrecht (inzwischen ausgelaufen)
  • Bank & Kapitmarktrecht (nur finanziell unerfahrene Zielgruppe mit häufig niedrigen Vermögen)
  • Verfassungsrecht (wenig Interaktion)
ist bei einer pfiffigen Strategie und bei online-affinen Mandanten ein finanziell wertschöpfendes Anwaltsmarketing via Facebook möglich.

Prinzipiell sollte eine Kanzlei genau mit den bekannten Werkzeugen messen, wie viele potentielle Mandanten tatsächlich auf Facebook erreichbar sind.

Noch wichtiger ist abzuschätzen wie hoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Mandanten sich langfristig mit ihrer rechtlichen Problemstellung beschäftigen und mit der Kanzlei öffentlich interagieren wollen ist. (z.B. im Familienrecht fast nur bei Unterhaltsproblemen möglich)

Für interessierte Rechtsanwälte, welche sich für dieses Thema interessieren, haben wir folgende Facebook Seite zum Thema Anwaltsmarketing eingerichtet. Hier posten wir immer wieder Tipps und Tricks die sich positiv auswirken.

Google hat angekündigt Verlinkungen in sozialen Netzwerken im Ranking zu berücksichtigen, so dass eine Präsenz auf Facebook, Google+ Twitter, Xing, ggf. auch linkedin in jedem Fall sinnvoll ist.
Ein direkter wertschöpfender Einsatz dieser zeitinensiven Medien gelingt jedoch nur bei besonderen Zielgruppen und Kanzleikonstellationen.



Eingestellt am 10.04.2013 von S.Lange
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