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Anwaltswerbung

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Neu ist es mittlerweile nicht mehr, dass Anwälte werben dürfen, jedoch stehen viele Kanzleien dem Thema noch sehr vage gegenüber. Besonders weil sich Werbung für Anwälte sich von der sonst eher herkömmlichen Werbung unterscheidet, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu nehmen. Die Spezifika liegen eindeutig in dem recht expliziten Berufsrecht.

Anwaltswerbung war einmal verboten

Nachdem bis ungefähr Mitte der 80'er Jahre die Werbung für Anwälte verboten war, wurde dieser Sachstand immer mehr gelockert. Dennoch sind explizit nach § 43 b der Bundesrechtsanwaltsordnung Rahmenbedingungen einzuhalten. Dies fängt bereits bei der Form an, die ausschließlich, wie auch die Inhalte, nur rein sachlich sein dürfen. Die Werbung für Anwälte darf sich auch nur auf die berufliche Tätigkeit sich beziehen. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine werbende Aktion völlig unabhängig von einen speziellen Einzelfall sich darzustellen hat. Damit sind zwar keine eindeutigen Regelungen getroffen, aber zumindest Anhaltspunkte geschaffen, die verhindern sollen, dass man sich als Anwalt auch gleichzeitig als Marktschreier betätigt. Demnach entfallen Aussagen, wir sind die besten Anwälte und keiner kann uns das Wasser reichen. Mit einer Formulierung, dass man eine optimale Vertretung garantieren könnte, betritt man schon Gebiete, die unter Umständen zulässig sind.
Es kommt dabei explizit also auf Inhalte an. Die Form ist völlig uninteressant. Daher kann man sowohl über das Internet seine Werbung schalten, aber auch mittels Leuchtreklame sich in Szene setzen. Der entscheidende Punkt ist hier dann nur noch die Charakterisierung der Seriosität. Demnach ist wohl eher von Leuchtreklame abzuraten, aber die Werbung über das Internet völlig legitim, und auch recht wirkungsvoll. Denn glaubt man bestimmten Umfragen, so kann man schnell feststellen, wie Mandanten auf ihren Anwalt aufmerksam wurden. Vom Prinzip her, der Aktualität geschuldet, kommen oft zwei Aussagen zum Ausdruck. Einerseits finden Mandanten ihren Anwalt über Empfehlungen, aber seit Neuestem auch recht oft über das Internet.

Professionalität der Anwaltswerbung

Nach dem Grundsatz, dass man so gut sein kann, wie man will, wenn man nicht bekannt ist, wird man untergehen. Daher sollten auch moderne Anwälte und alle die es sein wollen, sich einer professionellen Werbung widmen. Dies verhindert mögliche Einreden von Mitwettbewerbern und schafft gleichzeitig die Plattform für einen seriösen Auftritt, bevor der Mandant den Anwalt persönlich kennenlernt.

Kontakt

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Eingestellt am 03.02.2012 von S.Lange
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