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Fortbildung nach FAO im Arbeitsrecht

Nach einer Zulassung zum Fachanwalt im Arbeitsrecht muss ein Arbeitsrechtler jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen und an entsprechenden Fortbildungsseminaren nach FAO teilnehmen.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass auch Absolventen die noch keine Zulassung zum Fachanwalt gestellt haben, verpflichtet sind diese Weiterbildung wahrzunehmen.

Für die Arbeitsrechtler gibt es die verschiedensten Anbieter der entsprechend Lehrgänge.

Es gilt darauf zu achten, dass die Fortbildungen nach FAO im Arbeitsrecht zertifiziert sind, damit diese auch später anerkannt werden. (FAO = Fachanwaltsordnung)

Die Weiterbildung kann in verschiedner Form über das Jahr verteilt oder an einem Wochenendkurs erfolgen.
Wichtig ist der Stundennachweis und die Anerkennung durch die Anwaltskammer.

Bei einem unserer Kunden gab es einmal Ärger mit der Anerkennung von der Anwaltskammer, da der Fortbildungsveranstalter wohl zu nachlässig bei der Gestaltung der Inhalte und Auswahl der Referenten war.

Deshalb sollten Arbeitsrechtler Seminare von etablierten Anbietern wählen, die von fachlich, in der Anwaltschaft, anerkannten Referenten gehalten werden.

Da das Arbeitsrecht nach dem Familienrecht, die zweithäufigste Fachanwaltschaft in Deutschland ist, lassen sich beliebige Fortbilungen nach FAO im In- und Ausland finden.

Besonders beliebt in der Anwaltschaft sind dabei wohl die Seminare von SIS (Seminare im Schloss), die neben der hochkarätigen Fortbildung auch Wert auf tolle Lokations, Rahmenprogramme und den Netzwerkaspekt legen.



Eingestellt am 24.05.2017 von S.Lange
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