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Mitteilung zur Datensicherheit durch die Rechtsanwaltskammer
die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe informiert über eine abmahnwürdige Datensicherheitslücke. Ein Mandant sah sich Im Hinblick auf das Mandatengeheimnis durch eine verlinkte E-Mail-Adresse in der Kontaktrubrik einer Kanzleihomepage, bei der sich durch Klick darauf automatisch Outlook öffnete, verletzt und zeigte die websitebetreibende Kanzlei an. Der Grund sei nicht ganz unberechtigt, wie sich nach Rücksprache des Kollegen mit dem Systemadministrator herausstellte, denn die Übermittlungen von Nachrichten über verlinkte (nicht als Bild eingebundene) E-Mail-Adressen erfolgen im “Klartext” und würden somit auch durch unbemerkte Software-Installtionen Dritter leicht auszulesen sein.
Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Seite diesbezüglich einer Änderung bedarf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Für die Einzelheiten dürfen wir zunächst auf die Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe verweisen.
Finden Sie mit uns gemeinsam heraus, ob Ihre Website geeignet ist um Mandate online zu generieren.
Eingestellt am 28.01.2013 von S.Lange
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