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Als Anwalt negative Bewertungen entfernen

negative Bewertung von Anwälten
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Anwaltsmarketing, wissen wir um die Auswirkungen positiver und negativer Bewertungen bei Google Maps oder auch Anwalt.de. Der wirtschaftliche Schaden durch mangelnde Conversion (weniger Anfragen trotz hoher Besucherzahlen) ist schnell im 5 stelligen Bereich und passiert oft lange Zeit unbemerkt.

Während es bei den Anwaltsportalen (für den zahlenden Anwalt) relativ einfach ist Bewertungen zu entfernen, gestaltet sich Google Maps für viele Anwälte schwierig.

Da wir uns von Beginn an auf qualitativ führende Fachanwälte konzentriert haben, haben unsere Kunden verhältnismäßig wenig Probleme mit negativen Bewertungen.

Die häufigsten negativen Bewertungen bei unseren Anwälten sind begründet durch:

  • schlechte Erreichbarkeit der Kanzlei
  • keine Reaktion auf E-Mail-Anfragen
  • kein Rückruf durch den Anwalt (Wunsch nach kostenfreier Telefonberatung)
  • Ablehnung des Mandats wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg
  • Ablehnung des Mandats da nur Prozesskostenbeihilfe oder nur nach RVG vergütbar
  • Ablehnung des Mandats wegen Überlastung der Kanzlei
Unserer Meinung nach sind die oben genannten Punkte ungerechtfertigte negative Bewertungen, da diese in keinem Fall etwas mit der Qualität der anwaltlichen Arbeit zu tun haben.

Weiterhin haben wir auch bei anwaltlichen Koryphäen immer häufiger das Phänomen, dass die unterlegene gegnerische Partei eine negative Bewertung hinterlässt. (Quasi aus Unzufriedenheit über den eigenen Anwalt, der den Prozess verloren hat)

Um unseren Kunden mit solchen negativen Bewertungen zu helfen haben wir einen Kontakt zu Google Irland aufgebaut und einen Prozess entwickelt, die Wirkung der negativen Bewertungen zu mindern oder diese ganz zu enfernen.

Dabei gehen wir in folgnden Schritten vor:

  • Reflektion mit dem Anwalt über die Ursache der negativen Bewertung, Identifizierung des Bewertenden
  • Persönliche Kontaktaufnahme mit dem Bewertenden - Konfliktgespräch
  • Öffentliche Stellungnahme zum Kommentar (Prüfung möglicher Shitstorm, öffentliche Diskussion)
  • Sendung einer anwaltlichen Stellungnahme an Google mit Bitte um Entfernung des Kommentars
  • Prüfung rechtlicher Schritte gegen den Autor
  • Unterlassungsklage
Bisher ist es uns immer gelungen die negativen Bewertungen zu entfernen, auch wenn sich der Aufwand teils über Monate zog. Dennoch empfehlen wir z.B. im Rahmen eines Mandantenzufriedenheitsbogen, mögliche Unzufriedenheiten zu erkennen und Diesen vor einer möglichen Bewertung entgegen zu wirken.

Dabei sollte immer beachtet werden:
Über Monate unbemerkte negative Bewertungen im Netz können schnell zu 5 stelligen Umsatzausfällen am Ende des Jahres führen.



Eingestellt am 11.02.2020 von S.Lange
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