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DL-InfoV: Abmahnung droht

Eine neue Abmahnwelle liegt in der Luft. Obwohl die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) schon seit dem 17.05.2010 in Kraft ist, haben es bislang die meisten Anwaltskanzleien versäumt, das Impressum ihrer Website um die notwendigen Pflichtangaben zu ergänzen. Ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte, die sich hier wieder einmal eine goldene Nase verdienen wollen. Um unnötige Abmahnungen und Ärger zu vermeiden, sollten Sie schnellstmöglich handeln und das Impressum Ihrer Website um die notwendigen Pflichtangaben ergänzen.

Die meisten Pflichtangaben sind bereits durch die Angaben gemäß §5 des TMG abgedeckt. Die neue DL-InfoV verlangt zusätzlich die Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, zu der Rechtsanwälte von Berufs wegen verpflichtet sind. Die Angaben müssen folgende Informationen enthalten:

  • Name der Versicherung
  • Postanschrift der Versicherung
  • Telefonnummer der Versicherung
  • Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung (i.d.R. gesamtes EU-Gebiet)

Detaillierte Informationen zur neuen DL-InfoV finden Sie in dem folgenden Download:
Informationen zur DL-InfoV
Speichern Öffnen DL-InfoV.pdf (86,93 kb)

Überprüfen Sie das Impressum Ihrer Website schnellstmöglich hinsichtlich §5 TMG und der neuen DL-InfoV. Im Zweifelsfalle sollten Sie einen Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hinzuziehen.





Eingestellt am 17.06.2010 von P.Nenortas
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