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Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte Online seit dem 09.01.2016
1. Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung seit 09.01.2016
Seit dem 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte ihre Website mit einem Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform versehen und auch ihre E-Mail-Adresse angeben, sofern sie Dienstverträge mit Verbrauchern Online schließen.
Dies umfasst auch Dienstleistungsverträge die auf anderem elektronischen Wege z.B. per E-mail oder Fax mit Verbrauchern angebahnt oder direkt angeboten werden.
Eine einfache Verlinkung auf http://ec.europa.eu/consumers/odr/ im Impressum der Kanzlei-Homepage sollte ausreichend sein und z.B. folgendes enthalten:
"Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:"
2. Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ab 01.02.2017
Vom 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte unter bestimmten Umständen leicht zugänglich auf der Homepage und/oder den AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammmer, ob diese Hinweispflichten auf Ihre Kanzlei zutreffen.
Eingestellt am 09.01.2017 von S.Lange
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